A – Einleitung
- Für alle Verträge zwischen Mignon und dem „Kunden“ (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, Veranstaltungsbesucher, Ticketerwerber etc.) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Unwirksame Regelungen werden von einer wirksamen Regelung ersetzt, die Inhaltlich mit der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich rechtlich und wirtschaftlich übereinstimmt.
- Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
B – Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen des Kunden und die Vermittlung von Leistungen
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von Mignon bzw. eines Vertreters, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Handeln seiner Gäste verantwortlich und haftet für diese.
- Der Vertrag zwischen Mignon und dem Kunden kommt durch das vom Kunden unterschriebene Angebot der Mignon zustande.
- Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit Mignon durch den Kunden festgelegt. Wenn dringende Umstände es notwendig machen, behält sich Mignon jedoch vor, den Veranstaltungsort zu ändern. Ebenso behält sich die Mignon vor, das Veranstaltungsdatum zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung nach fachlicher Einschätzung von Mignon unmöglich erscheinen lassen oder Verhältnisse eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer, des Personals oder des Equipments darstellen, kann die Veranstaltung durch die Mignon abgebrochen, abgesagt, modifiziert oder, wenn möglich, auf einen alternativen Termin/Standort verlegt werden. Die Mignon ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich und kann nicht haftbar gemacht werden.
Kurzfristig gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, soweit möglich, umgesetzt, können aber nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt Mignon keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen und werden diesem nach den vertraglichen Preisen oder, in Ermangelung solcher Preise in ortsüblicher und angemessener Höhe, in Rechnung gestellt.
- Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, steht Mignon für zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, nach den vertraglichen Preisen oder, in Ermangelung solcher Preise in ortsüblicher und angemessener Höhe, eine weitere Vergütung zu.
- Zu Lasten des Kunden gehen zudem folgende Kosten: Platz- und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern, Gebühren und Personalkosten. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart.
- Veranstaltungsräumlichkeiten, Equipment und Transportmittel werden zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert.
Der Kunde und seine Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Mignon und/oder seinem Personal vor Ort mitzuteilen, so dass Mignon und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.
Mignon behält sich vor, auf den vom Kunden nicht gebuchten Flächen weitere Veranstaltungen abzuhalten.
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Gäste entstehen.
- Mignon und ihre Mitarbeiter sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern. Der Kunde haftet für Schäden, für die Mignon verantwortlich ist nur insoweit, als die Versicherung der Mignon begründet nicht zur Zahlung bereit ist. Der Betrag des vertraglichen Selbstbehalts im Versicherungsvertrag von Mignon geht im Schadensfall zu Lasten des Kunden. Dessen aktuelle Höhe wird dem Kunden auf Nachfrage durch Mignon mitgeteilt.
- Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden, werden vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen die folgenden Prozentsätze der vertraglichen Vergütung geschuldet.
8.1 Veranstaltungen mit mehr als 90 vereinbarten Teilnehmern
35%: Bis 14 Tage nach Vertragsabschluss, wenn bei Kündigung mehr als 180 Tage bis zur Veranstaltung verbleiben
60%: Bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn
75%: Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
90%: Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100%: Bei 29 Tagen oder weniger bis Veranstaltungsbeginn
8.2 Veranstaltungen mit bis zu 90 vereinbarten Teilnehmern (z.B. Hochzeitsfeiern)
35%: Bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50%: Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
90%: Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100%: Bei 29 Tagen oder weniger bis Veranstaltungsbeginn
Haben die Vertragsparteien die Entrichtung einer Reservierungsgebühr oder eine Management Fee vereinbart, so ist diese auch im Falle einer Vertragskündigung in voller Höhe zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Grundlage der kündigungsbedingten Vergütung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl gemäß der Auftragsbestätigung oder einer vergleichbaren Vertragsurkunde. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die tatsächlich ersparten Kosten höher sind und unter Einbeziehung von kalkuliertem Wagnis und Gewinn der jeweilige Prozentsatz niedriger zu sein hätte.
Kann die Veranstaltung aus Gründen, die nicht in der Verantwortungssphäre von Mignon liegen, nicht stattfinden, insbesondere im Fall von höherer Gewalt (zum Beispiel Unruhen, behördliche Untersagungen wegen einer Epidemie, Naturkatastrophen, extreme Witterung oder Ähnliches), so haben beide Parteien das Recht, die Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund zu erklären. Voraussetzung dafür ist, dass der Hinderungsgrund (beispielsweise die behördliche Untersagung) zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung einen Zeitraum betrifft, in dem die Veranstaltung stattfinden soll. Witterungsereignisse, mit denen in der jeweiligen Jahreszeit gerechnet werden muss, die aber gleichwohl die sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden oder unter denen eine Durchführung der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (Beispiel: Veranstaltung im Zelt bei einer Windstärke von mehr als 8 Bft) werden im Rahmen dieses Absatzes einem Hindernis wegen höherer Gewalt gleichgestellt.
In einem solchen Fall reduzieren sich die in diesem Absatz genannten gestaffelten prozentualen Vergütungssätze jeweils um 30 % (beispielsweise bei einer Kündigung 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn von 60 % auf 42%). Eine Reduzierung einer etwaigen vereinbarten Reservierungsgebühr oder einer Management Fee findet dagegen in einem solchen Fall nicht statt.
Beiden Vertragsparteien ist bekannt, dass Mignon in Ansehung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung Verträge mit Dritten verbindlich schließt und Kosten aufwendet, die nach Auffassung beider Vertragsparteien im Falle einer Undurchführbarkeit aus Gründen, die nicht in der Verantwortungssphäre von Mignon liegen, nicht allein durch Mignon sondern auch vom Kunden getragen werden sollen. Dem Kunden bleibt auch bei einer solchen Kündigung der Nachweis gestattet, dass die tatsächlich ersparten Kosten höher sind und unter Einbeziehung von kalkuliertem Wagnis und Gewinn der jeweilige Prozentsatz niedriger zu sein hätte.
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich per Einschreiben, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung gilt als Datum der Stornierung.
- Soweit Mignon nicht Eigentümerin des vermieteten Veranstaltungsraumes ist, haftet sie nicht für die Nichterfüllung des Vertrages mit dem Kunden, wenn der Veranstaltungsraum nicht zur Verfügung steht und der Grund in Umständen der Person oder des Unternehmens des Eigentümers liegt. Für diese Fälle steht Mignon ein Rücktrittsrecht zu. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurück zu gewähren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein solches Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn die Gründe dafür, dass der Veranstaltungsraum nicht zur Verfügung steht, durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mignon herbeigeführt oder wesentlich mit herbeigeführt worden sind.
- Soweit es sich bei der Art der Veranstaltung auch oder ausschließlich um die Organisation von Personentransporten (z. B. Bus- oder Taxitransporten) oder um Künstlervermittlungsgeschäfte handelt, haftet die Mignon nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit der Grund in Umständen der Person oder dem Unternehmen des Transportmitteleigentümers bzw. Künstlers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die Mignon ein Rücktrittsrecht vor. Ein solches Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn die Gründe dafür, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann, durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mignon herbeigeführt oder mit herbeigeführt worden sind. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für diesen Fall ist Mignon bemüht, dem Kunden ein neues, geeignetes Angebot zu unterbreiten. Für den Fall ist nach Zugang der Rücktrittserklärung ein neuer Vertrag abzuschließen.
- Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. a. sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung vonMignon und können von der Zahlung einer zusätzlich zu vereinbarenden Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen brandschutzrechtlichen, polizeilichen und sonstigen öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung bei der Mignon für eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten. Zurückgelassener Müll kann von Mignon entsorgt werden. Die Beurteilung, ob es sich dabei um Müll oder vergessene werthaltige Gegenstände handelt, obliegt dabei Mignon. Die Kosten für die Entsorgung können in ortsüblicher und angemessener Höhe dem Kunden belastet werden.
- Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Von dementsprechenden Forderungen Dritter an Mignon hält der Kunde Mignon frei.
- Mignon darf Film- und Fotoaufnahmen der Veranstaltung für Marketingzwecke zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzen. Mignon hat dafür ggf. eigene Fotografen bzw. Filmer vor Ort bei der Veranstaltung.
- Der Kunde verpflichtet sich, Mignon unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, soweit die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von Mignon zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zu Mignon aufweisen und / oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung durch Mignon. Erfolgt dieses nicht, hat die Mignon das Recht, die Veranstaltung abzusagen und, je nach dem Zeitpunkt der Absage, Vergütung nach den unter (8) genannten prozentualen Sätzen zu fordern. Wurden vereinbarte Anzahlungen aufgrund von kurzfristiger Buchung nicht geleistet, besteht die Möglichkeit, vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort den offenen Betrag als Barscheck zu übergeben. Die Entgegennahme wird mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 250,00 zzgl. entsprechender Kilometerpauschale von 0,50 € / km ab dem Firmensitz Hamburg ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig. Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor, ist Mignon nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die Nichtdurchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch von Mignon bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können dabei nicht geltend gemacht werden. Soweit nicht anders vereinbart, sind fällige Rechnungen binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach gerät der Kunde automatisch und auch ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Ist der Kunde ein Verbraucher, so beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über Basiszins. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet. Rechnungsadresse ist die der Auftragsbestätigung.
- Im Falle einer Unrichtigkeit bei Adresse, Name, Firma oder Rechtsform ist der Kunde verpflichtet, dies Mignon innerhalb von drei Tagen mitzuteilen.
- Der Kunde steht eigenverantwortlich dafür ein, dass bei der Durchführung der Veranstaltung die geltenden emissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen zum Lärmschutz, eingehalten werden. Bei Unklarheiten über diese Regeln informiert er sich eigenständig. Mignon steht dem Kunden bei Bedarf mit Auskünften zur Verfügung, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte. Der Kunde hält Mignon im Falle von Verletzungen solcher Regeln von allen Schäden, insbesondere Buß- und Ordnungsgeldern sowie von Forderungen Dritter, die auf die Verletzung solcher Regeln zurückzuführen sind, frei.
- Dem Kunden sind die Örtlichkeiten der Veranstaltung bekannt. Er hat Gelegenheit erhalten, sich diese anzusehen. Der Kunde erklärt, dass die Örtlichkeiten für seine Veranstaltung geeignet sind.
- Angesichts der aktuellen Preisdynamik und der Lieferprobleme bei der Beschaffung von einzelnen Lebensmitteln und Zutaten zu Speisen sowie von Energieträgern kann es unter Umständen dazu kommen, dass bestimmte Speisen in Abweichung von getroffenen Vereinbarungen gereicht werden müssen, die Beheizung beschränkt wird oder, bei besonders dynamischer Preisentwicklung zwischen Vertragsschluss und dem Zeitpunkt der Veranstaltung diese nur unter angemessen angepasster Vergütung oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es hierzu einen partnerschaftlichen, fairen Ausgleich des daraus resultierenden Risikos kommen muss. Sie vereinbaren daher nach entsprechender Erörterung folgendes:
Sämtliche im Angebot von Mignon enthaltenen Preise für Speisen und für Energie, insbesondere für die Beheizung, sind auf der Basis der Beschaffungspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Angebotes kalkuliert. Den Parteien ist bekannt, dass sich die Preise für die genannten Produktgruppen aufgrund der aktuellen Entwicklungen erheblich verändern können. Erhöhen oder vermindern sich nach Vertragsschluss die Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Abrechnung der Leistungen mit den betreffenden Produkten um mehr als 3 %, so sind die Vergütungen der betroffenen Teilleistungen um diesen Faktor anzupassen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Mignon ist dann bei Ausübung der Preiserhöhung-Option verpflichtet, die betreffenden Einkaufspreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einerseits und zum Zeitpunkt der Leistungserbringung andererseits durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, sodass der Kunde die Voraussetzungen der Option für eine Preisanpassung prüfen kann. Der Nachweis kann auch nach Wahl desjenigen, der eine Preisanpassung verlangt, durch Bezugnahme auf geeignete Indices zu Preisentwicklungen solcher Produktgruppen des statistischen Bundesamtes erfolgen wie den Index der Einzelhandelspreise, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, den Daten zur Energiepreisentwicklung oder den Index der Großhandelsverkaufspreise o.ä.
C – Bestimmungen über die Lieferung von Waren und den Besuch von Veranstaltungen, die nicht Veranstaltungen des Kunden sind
- Die von Mignon im Internet oder andernorts dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Kunde ist für den Zeitraum von bis zu sechs Tagen (bei vorher stattfindenden Veranstaltungen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Tag) an seine Buchungsanfrage gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt die Mignon entweder die Annahme der Buchung oder übermittelt dem Kunden ein neues Angebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung der Buchungsbestätigung oder Annahme des von Mignon übersandten neuen Angebots durch den Kunden kommt der entsprechende Vertrag über die Leistung(en) zustande.
- Die im Internet oder andernorts angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer. Letztere ist auf Wunsch des Kunden getrennt auszuweisen. Alle Preise gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Versendung von Waren oder Tickets im Inland wie auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den Angaben, die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot durch Mignon gemacht werden. Sie sind zusätzlich zum Kaufpreis vom Kunden zu entrichten.
- Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard / EuroCard) zahlen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von Mignon bzw. eines Vertreters, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise.
- Wenn dringende Umstände dies notwendig machen, behält sich Mignon vor, den Veranstaltungsort zu ändern. Ebenso behält sich die Mignon vor, das Veranstaltungsdatum zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung nach fachlicher Einschätzung von Mignon unmöglich erscheinen lassen oder Verhältnisse eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments darstellen, kann die Veranstaltung durch die Mignon abgebrochen, abgesagt, modifiziert oder, wenn möglich, auf einen alternativen Termin/Standort verlegt werden. Mignon ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden entstehen, nicht verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Mignon und/oder seinem Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die Mignon und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.
Die Mignon behält sich vor, auf nahegelegenen Flächen weitere Veranstaltungen abzuhalten.
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn zu verantworten sind oder verursacht werden. Die Mignon und ihre Mitarbeiter sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern. Der Kunde haftet für die unter diesem Absatz genannten Schäden nur insoweit, als die Versicherung der Mignon begründet nicht zur Zahlung bereit ist. Der Betrag des vertraglichen Selbstbehalts im Versicherungsvertrag geht im Schadensfall zu Lasten des Kunden. Dessen aktuelle Höhe wird dem Kunden auf Nachfrage durch Mignon mitgeteilt.
- Soweit die Mignon nicht Eigentümerin des Veranstaltungsraumes ist, haftet sie nicht für die Nichterfüllung des Vertrages mit dem Kunden, wenn der Veranstaltungsraum nicht zur Verfügung steht und der Grund in Umständen der Person oder des Unternehmens des Eigentümers liegt. Für diese Fälle steht Mignon ein Rücktrittsrecht zu. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurück zu gewähren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein solches Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn die Gründe dafür, dass der Veranstaltungsraum nicht zur Verfügung steht, durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mignon herbeigeführt oder mit herbeigeführt worden sind.
- Mignon darf Film- und Fotoaufnahmen der Veranstaltung für Marketingzwecke zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzen. Der Kunde erteilt zur unentgeltlichen Verwertung dieser Bilder im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs von Mignon seine Einwilligung. Mignon hat dafür ggf. eigene Fotografen bzw. Filmer vor Ort bei der Veranstaltung.
D – Allgemeine Bestimmungen
- Mignon haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Rechtsgütern des Kunden, soweit dieser Vertrag eine Haftung nicht ausschließt. Im Übrigen haftet Mignon nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Mignon gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
- Beide Parteien sind im Falle einer Unzumutbarkeit der Durchführung des Vertrags berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor bei Veranstaltungen unter irreführenden oder falscher vertragswesentlicher Angaben zu Tatsachen der jeweils anderen Partei oder wenn infolge einer ungewöhnlich dynamischen Preisentwicklung im Vergleich mit der Preisentwicklung der zurückliegenden Jahre eine mindestens kostendeckende Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich ist und eine angemessene Kostendeckung in diesem Sinne auch nicht durch eine Anpassung der vertraglichen Vergütung ausgeglichen werden kann. Die vom Vertrag zurücktretende Partei wird ihren Vertragspartner unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis setzen. Im Falle eines solchen Rücktritts besteht kein Anspruch der anderen Partei auf Schadenersatz.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.
- Hinweise zum Datenschutz: Mignon weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse, und ggf. Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die Strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Mignon höchsten Stellenwert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.